In Bayern gibt es eine Vielzahl von Flüssen, Seen und Teichen, die als Angelgewässer genutzt werden. Die Landesregierung hat jedoch Schonzeiten und Mindestmaße für bestimmte Fischarten festgelegt, um die Bestände zu schützen und langfristig eine nachhaltige Fischerei zu gewährleisten.
Eine Schonzeit ist ein Zeitraum, in dem bestimmte Fischarten nicht gefangen werden dürfen. Während dieser Zeit können sich die Fische ungestört vermehren und wachsen, um die Bestände zu sichern und die Artenvielfalt zu erhalten. Die Schonzeit variiert je nach Fischart und Gewässer, und es ist wichtig, sich vor dem Angeln über die geltenden Regelungen zu informieren.
Das Mindestmaß ist die Länge, ab welcher Fische dem Gewässer entnommen werden dürfen. Fische unter diesem Maß müssen schonen zurückgesetzt werden. In einigen Bundesländern gibt es neben einer Mindestgröße auch eine Maximalgröße. Diese sogenannten Entnahmefenster, auch Küchenfenster, sollen besonders große, alte und daher gut replizierende Fische zu schützen.
Es ist wichtig zu beachten, dass während der Schonzeit das Angeln auf andere Fischarten erlaubt sein kann, jedoch müssen eventuelle unabsichtlich gefangene Fische schonend zurückgesetzt werden.
Welche Fischarten sind wann geschützt?
Welche Fischarten wan geschützt werden und welche Mindestmaße für Fische zu beachten sind, erfährst du in unserem Ratgeber. Außerdem haben wir Dir die besten Angelgebiete Bayerns kurz beschrieben.
Übersicht: Schonzeiten und Mindestmaße Bayern
Die folgende Tabelle fasst alle Schonzeiten und Mindestmaße in Bayern heimischer Fische zusammen:
FISCHART | SCHONZEIT | MINDESTMAß |
---|---|---|
Aal | 15.10.-31.01. | 50 cm |
Äsche | 01.01.-30.04. | 35 cm |
Bachforelle | 01.10.-31.12. | 25 cm |
Barbe | 01.05.-15.06. | 40 cm |
Elritze | 01.05.-30.06. | |
Frauennerfling | 01.03.-30.06. | 30 cm |
Hasel | 01.03.-30.04. | |
Hecht | 15.02.-30.04. | 50 cm |
Huchen | 15.02.-31.06. | 90 cm |
Karpfen | keine | 35 cm |
Mairenke | 01.05.-30.06. | |
Mühlkoppe | 01.02.-30.04. | |
Nase | 01.03.-30.04. | 30 cm |
Nerfling | 01.03. – 30.04. | 30 cm |
Regenbogenforelle | 15.12.-15.03. | 26 cm |
Renke, Felchen | 15.10.-31.12. | 30 cm |
Rutte | keine | 40 cm |
Rapfen / Schied | 01.03.-30.04. | 40 cm |
Schleie | 01.05.-30.06. | 26 cm |
Seeforelle | 01.10.-15.03. | 60 cm |
Seesaibling | 01.10.-31.12. | 30 cm |
Zander | 15.02.-30.04. | 50 cm |
Bemerkungen: (1) In Gewässern, die zur Aalbewirtschaftung gezählt werden, gilt eine Schonzeit vom 1. November bis zum 28. Februar. Die Details regelt § 12 der AVBayFiG. |
Artenschutz: Ganzjährig geschützte Fischarten in Bayern
Über die oben genannten Fischarten, für die Schonzeiten und Mindestmaße in Bayern gelten, gibt es folgende ganzjährig geschützte Fische.
- Bachneunauge
- Bitterling
- Donau-Neunaugen
- Donau-Kaulbarsch
- Donau-Steinbeißer
- Donaustromgründling
- Flussneunauge
- Karausche
- Kessler-Gründling
- Kilch
- Lachs
- Maifisch
- Meerforelle
- Meerneunauge
- Nordseeschnäpel
- Perlfisch
- Schlammpeitzger
- Schrätzer
- Schneider
- Steinbeißer
- Steingreßling
- Stichling
- Sterlet
- Stör
- Streber
- Strömer
- Zingel
- Zobel
- Zope
Wissenswertes: Angeln in Bayern
Bayern ist ein sehr vielfältiges Bundesland, was natürlich auch auf die Gewässer des Bundeslandes in Deutschlands Süden zutrifft.
Mit den großen Flüssen Donau, dem Main oder der Inn, die quer durch das Bundesland verlaufen, bietet Bayern für das Angeln am Fluss optimale Bedingungen und Möglichkeiten.
Charakteristisch und einzigartig in Deutschland sind aber die vielen Bäche und kleinen Flüsse, die sich von den Alpen bis in die Täler erstrecken und einen enormen Fischreichtum bieten. Natürlich sind die klaren und sauerstoffreichen Gewässer optimal für das Forellen angeln.
Neben den Fließgewässern hat Bayern aber auch wunderschöne Seen und Talsperren zu bieten. Um München kennt man den Starnberger See, den Chiemsee oder natürlich den Tegernsee. Aber auch um die weiteren Metropolen wie Nürnberg, Augsburg, Regensburg oder Würzburg finden sich viele schöne Seen.
Das Allgäu bietet im Südwesten des Bundeslandes ebenfalls herrliche Gewässer, in denen sowohl Hechte, Barsche, Zander und andere Raubfische, als auch Karpfen, Aale und Forellen gut zu finden sind.
FAQ: Häufige Fragen
Wo finde ich Schonzeiten & Mindestmaße für Bayern
Warum gibt es Schonzeiten und Mindestmaße?
Mindestmaße verhindern das Entnehmen von noch nicht geschlechtsreifen Jungfischen.
Welche Schonzeiten und Mindestmaße in Bayern für Hecht 2024?
Welche Schonzeiten und Mindestmaße in Bayern für Zander 2024?
Welche Schonzeiten und Mindestmaße in Bayern für Forellen 2024?
Welche Schonzeiten und Mindestmaße in Bayern für Saibling 2024?
Für Seesaibling gilt eine Schonzeit vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember. Während dieser Zeit ist es verboten, Seesaiblinge zu fangen, zu töten oder in Besitz zu nehmen. Die Schonzeiten für Bachsaiblinge wurde 2023 aufgehoben.
Das Mindestmaß für Seesaiblinge liegt bei 25 cm. Bachsaiblinge haben kein Mindestmaß mehr.
Welche Schonzeiten und Mindestmaße in Bayern für Karpfen 2024?
Welche Schonzeiten und Mindestmaße gelten in Bayern für Aal 2024?
Das Mindestmaß für Aale in Bayern beträgt 50 cm. Aale, die kleiner als 50 cm sind, müssen sofort zurück ins Wasser gesetzt werden.
Es ist auch zu beachten, dass der Aalbestand in Europa stark zurückgegangen ist und daher eine nachhaltige Fischerei notwendig ist. Aus diesem Grund gibt es Beschränkungen für die Anzahl der Aale, die gefangen werden dürfen. In Bayern dürfen pro Angeltag maximal 2 Aale gefangen werden.
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